Nachhaltigkeit in teilstaatlichen Banken: Die Verantwortung von Bund und Ländern
Bund und Länder haben eine besondere Verantwortung für den Schutz der Menschenrechte bei den mit ihnen verbundenen Wirtschaftsunternehmen, das zumindest besagt der 2016 verabschiedete Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Im Aktionsplan werden jedoch als Maßnahmen zur Wahrnehmung dieser Verantwortung lediglich die Durchführung von Menschenrechtsschulungen bei Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes benannt, sowie die Bestrebung des Bundes, Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung zur Anwendung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu bewegen. Dies sind zwar erste Schritte, um die Transparenz im Hinblick auf Menschenrechtsaspekte zu erhöhen sowie eine erste Sensibilität bei teilstaatlichen Unternehmen zu schaffen, jedoch nicht ausreichend, um die Wahrung der Menschenrechte durch Wirtschaftsunternehmen konsequent einzufordern.
Insbesondere vernachlässigen diese begrenzten Maßnahmen Unternehmen, an denen der Bund lediglich mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung oder unmittelbar eine Minderheitsbeteiligung hält, sowie solche Unternehmen, die sich im Mehrheitsbesitz der Länder befinden. Dabei hat die öffentliche Hand eine Vielzahl von Einflussmöglichkeiten auf Unternehmen, die sich im (Teil-)Besitz von Bund und Ländern befinden: Im Falle von Banken erhalten Vertreter der öffentlichen Hand aufgrund ihrer Beteiligung Mandate für Sitze in den Aufsichtsräten. Über diese Aufsichtsräte könnten Bund und Länder Einfluss auf die Form der öffentlichen Rechenschaft zum Beispiel in Lageberichten üben, sowie auf geschäftspolitische Entscheidungen.
Einige Beispiele für die Beteiligung der öffentlichen Hand bei deutschen Finanzinstituten sind die Bayerische Landesbank, die Landesbank Baden-Württemberg und die Commerzbank. Bei der BayernLB sitzen Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Aufsichtsrat und im Prüfungsausschuss sowie dem Risikoausschuss der Bank, neben dem Wirtschaftsbeirat. In der LBBW ist die baden-württembergische Finanzministerin stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat der Commerzbank, an der der Bund seit zehn Jahren beteiligt ist, sitzt ein Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, der im Präsidialausschuss, Vergütungskontrollausschuss, Risikoausschuss und Nominierungsausschuss mitarbeitet. Zum Aufgabengebiet des Risikoausschusses gehören insbesondere auch die Behandlung von Reputationsrisiken.
Die öffentliche Hand hat also im Falle dieser drei Banken durchaus Potential, ihrer besonderen Verantwortung für teilstaatliche Wirtschaftsunternehmen gerecht zu werden. Die Nachhaltigkeitsbewertung dieser drei Banken im Fair Finance Guide zeigt jedoch deutlich, dass die Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien im Kerngeschäft dieser Banken, d.h. bei Finanzierungen und der Geldanlage, bislang eine untergeordnete Rolle spielt. Auch die Bewertung im Bereich Menschenrechte legt nahe, dass hier noch ein großes Verbesserungspotential besteht.
Doch nicht nur auf Seiten der Selbstverpflichtung zur Achtung der Menschenrechte gibt es Defizite. Zahlreiche Studien haben immer wieder gezeigt, dass BayernLB, LBBW und Commerzbank wiederholt Gelder an Unternehmen geben, die mit ihren Aktivitäten gegen Menschenrechte verstoßen. Zuletzt zeigte die 2018 von Facing Finance gemeinsam mit urgewald veröffentlichte Studie „Unser Geld für Rüstungsexporte in Kriegs- und Krisengebiete“, wie teilstaatliche Banken in Rüstungsexporteure investieren, die die Länder der Golf-Allianz beliefern. Diese Länder sind verantwortlich für den seit 2015 andauernden Bürgerkrieg in Jemen, mit inzwischen schätzungsweise mehr als 60.000 Todesopfern.
Bund und Länder kommen demnach bislang nicht ausreichend ihrer Verantwortung nach, die menschenrechtliche Risikoanalyse im Kerngeschäft (teil-)staatlicher Banken zu verankern. Dabei sollten staatliche Vertreter*innen eine proaktive Rolle einnehmen, anstatt erst beim Auftreten negativer menschenrechtlicher Auswirkungen Maßnahmen zu ergreifen.