Unsere Fragen an die Deutsche Bank
Am 19. Mai hielt die Deutsche Bank ihre jährliche Hauptversammlung ab, die – wie auch im letzten Jahr – virtuell stattfand. Zusammen mit dem Dachverband Kritische Aktionärinnen und Aktionäre hat Facing Finance sieben Fragen vorab an die Deutsche Bank geschickt. In den untenstehenden Abschnitten haben wir die wichtigsten Antwortpunkte zusammengefasst.
Frage 1: Plastikkrise
Überproduktion, negative öffentliche Wahrnehmung, die rasche Einführung neuer Rechtsvorschriften in vielen Ländern, in der EU und jetzt sogar die Aufnahme von Verhandlungen über ein globales UN-Plastikabkommen sowie der daraus resultierende Nachfragerückgang sind nur einige der Argumente, warum Einwegplastik zunehmend als risikobehaftet eingestuft wird. Die Finanzierung neuer Anlagen zur Herstellung von Einwegplastik wird von vielen Analysten als potenzielles „stranded asset“ betrachtet. Das Geschäftsmodell von Konsumgüterkonzernen und dem Lebensmitteleinzelhandel, die auf Einwegverpackungen setzen, wird immer stärker in Frage gestellt. Und doch finanziert die Deutsche Bank alle Stufen der Wertschöpfungskette von Einwegplastik mit Milliarden, wie mehrere Studien von Nichtregierungsorganisationen in den letzten zwei Jahren gezeigt haben. Wann plant die Bank, auch im Interesse ihrer Aktionär*innen, beim Thema Plastik tätig zu werden? Wann wird sie eine entsprechende Finanzierungs- oder Investitionsrichtlinie zum Thema Einwegplastik veröffentlichen?
Antwort der Deutschen Bank:
Die Deutsche Bank verwies auf erste Treffen zwischen ihr und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum Thema Einwegplastik. Die Diskussion werde verfolgt und interne Vorgaben regelmäßig auch im Hinblick auf Umwelt und Soziales überprüft. Jedoch arbeite die Deutsche Bank gegenwärtig nicht an einer Richtlinie zu Einwegplastik, sei aber an einem weiteren Dialog mit Organisationen interessiert.
Facing Finance sagt:
Die Deutsche Bank gehört zu den größten Geldgebern der Plastikbranche, weswegen ihr eine zentrale Rolle in der durch Plastikkonzerne verursachten globalen Kunststoffverschmutzung zukommt (siehe z.B. Facing Finance (2020) und FairFin (2021)). Indem die Deutsche Bank in Rohstoffunternehmen wie ExxonMobil oder Shell investiert, Kredite an Chemiekonzerne wie BASF oder Ineos vergibt oder Konsumgüterkonzernen wie Coca-Cola und Nestlé bei der Begebung von Anleihen hilft, ohne ökologische Mindeststandards einzufordern, verschärft sie die Plastikkrise und verdient daran. Eine Richtlinie für das Finanzierungs- und Investitionsgeschäft der Deutschen Bank zum Thema Einwegplastik ist nicht nur aus Gründen der Umweltverschmutzung, dem Gesundheitsschutz oder der durch die Plastikproduktion angeheizten Erderwärmung überfällig. Plastik ist eine Risikoposition – auch im Portfolio von Investor*innen.
Frage 2: Fehlende Richtlinien der DWS
Der zur Deutschen Bank gehörende Vermögensverwalter DWS lässt bisher jegliche Richtlinien, ob zu Menschenrechten, Energiekonzernen oder Bergbau vermissen. Damit weicht die DWS nicht nur von der Vorgehensweise der Deutschen Bank ab, die Richtlinien für ihr Finanzierungsgeschäft veröffentlicht hat, sondern auch von der Praxis zahlreicher internationaler Banken und Vermögensverwalter. Nimmt die Deutsche Bank Einfluss auf die DWS, transparenter zu werden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist mit öffentlich einsehbaren Richtlinien der DWS, nach welchen Kriterien sie das Geld ihrer Kunden investiert, zu rechnen?
Antwort der Deutschen Bank:
Gemäß Aussage der Deutschen Bank habe Nachhaltigkeit bei der DWS als Unterzeichnerin der United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI) einen hohen Stellenwert. Als eigenständige börsennotierte Gesellschaft lege die DWS seit 2019 ihren ESG-Ansatz sowie die Verantwortlichkeiten und Fortschritte bei der Einbettung von ESG in den Investmentprozess jährlich im Rahmen der nicht-finanziellen Erklärung offen, die auch Rahmenwerke und Richtlinien beinhalte.
Die Einbettung von ESG in den Anlageprozess werde im Detail im DWS Geschäftsbericht 2021 (S. 42) erläutert. Das Chief Investment Office für verantwortungsbewusstes Investieren koordiniere dabei einen Großteil der Aktivitäten und entwickele Strukturen und Prozesse mit dem Ziel, ESG-Überlegungen in den Anlageprozess zu integrieren. Ferner lege die DWS Fortschritte und Verbesserungen von ESG-Integration in den aktiven Anlageprozess im Rahmen der jährlich nicht-finanziellen Erklärung offen. Zum Thema Menschenrechte gebe es weitere Informationen im DWS Geschäftsbericht 2021 (S. 44) und im nicht-finanziellen Bericht der Deutschen Bank 2021 (S. 34f.). Die regelmäßige Berichterstattung der DWS an die PRI-Organisation verschaffe zusätzliche Einblicke für Anleger und Kunden. Der aktuell PRI-Transparenzbericht könne auf der Website der DWS eingesehen werden. Die DWS sei aber eine eigenständig börsennotierte Gesellschaft, der die Deutsche Bank hinsichtlich ihrer geschäftlichen Tätigkeit grundsätzlich keine Weisungen erteile.
Facing Finance sagt:
Die UN Principles of Responsible Invetsment ersetzen keine eigenen Richtlinien zu Themen wie Menschenrechte oder Sektoren wie Bergbau. Die Prinzipien sind freiwillig und unverbindlich. Ein ESG-Mindeststandard ist nicht vorgeschrieben. Selbst wenn die DWS die ESG-Einbettung in den Anlageprozess transparent ausführt, ist dies weitgehend substanzlos, weil die einzuführenden ESG-Kriterien unbekannt sind.
Frage 3: Ausschlusskriterien für kontroverse Unternehmen
Die Deutsche Bank unterhält weiterhin finanzielle Beziehungen zu dem Schweizer Bergbauunternehmen Glencore, dass u.a. aufgrund von Korruptionsvorwürfen und mutmaßlich schmutzigen Deals im Zusammenhang mit seiner Bergbautätigkeit in der Demokratischen Republik Kongo Gegenstand mehrerer juristischer Untersuchungen in den USA, Großbritannien und der Schweiz ist. Was muss ein Unternehmen tun, damit es von der Deutschen Bank nicht mehr finanziert wird?
Antwort der Deutschen Bank:
Die Deutsche Bank antwortete nicht direkt auf diese Frage. An anderer Stelle erklärte sie jedoch, keine Auskunft zu potenziellen oder bestehenden Kundenbeziehungen und Geschäften geben zu wollen. Die Deutsche Bank erwarte jedoch von ihren Kunden, dass diese geltendes Recht einhalten und sich an international anerkannten Standards orientieren würden. Es gelte auch für das eigene Handeln der Bank, dass Geschäftsentscheidungen nicht nur im Rahmen der geltenden Gesetze, sondern auch im Rahmen der eigenen Richtlinien und Selbstverpflichtungen getroffen würden. Dies gelte für soziale und ökologische Aspekte sowie für den Kampf gegen die Finanzkriminalität. Ihre Kunden würden zudem in einem komplexen Umfeld handeln, deswegen gebe es auch für die Bank selten Entscheidungen nach dem Motto schwarz oder weiß. Vielmehr müssten unterschiedliche Interessen und Auswirkungen bei Entscheidungen gegeneinander abgewägt werden. Die Deutsche Bank halte es für sinnvoll, mit ihren Kunden im Dialog zu bleiben. Nur so könne man als Bank Themen direkt adressieren und dann zu Veränderung beitragen. Ganze Branchen oder einzelne Unternehmen kategorisch auszuschließen, sei aus Sicht der Deutschen Bank nicht zielführend.
Facing Finance sagt:
Es ist und sollte gängige Praxis sein, dass solche Unternehmen, die der Gemeinschaft oder Umwelt und Klima systematisch schwere Schäden zufügen, kategorisch ausgeschlossen werden. Der unrechtmäßige und korrupte Erwerb von Minenkonzessionen in ärmeren Ländern auf Kosten der dortigen Bevölkerung sollte spätestens dann zum Ausschluss führen, wenn gerichtlich festgestellt. In der Zwischenzeit ist es geboten, von neuen Finanzierungen abzusehen. Dies ist umso notwendiger, wenn ein solches Unternehmen auch in anderen Ländern und Kontexten immer wieder negativ auffällt (z.B. in Kolumbien). Die Deutsche Bank lässt ihre Aktionär*innen sowie die Zivilgesellschaft über derartige Geschäftsbeziehungen im Unklaren. Während andere Banken und Finanzdienstleister längst Ausschlüsse oder ihre Engagement-Prozesse mit Unternehmen transparent veröffentlichen, bleibt die Deutsche Bank in puncto Transparenz und Nachhaltigkeit eine Nullnummer.
Frage 4: Hersteller toxischer Pestizide
Europäische Unternehmen wie BASF, Bayer oder Syngenta exportieren Pestizide, die in der EU wegen ihrer gesundheits- oder umweltschädigenden Wirkung verboten sind, in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften. Eine am 18.5.22 von Facing Finance herausgegebene Studie zeigt, dass die Deutsche Bank diese Unternehmen in Milliardenhöhe finanziert. Hat die Deutsche Bank den Export toxischer und in der EU verbotener Pestizide in Länder mit weniger strengen Standards (z.B. Lateinamerika) durch das Unternehmen als Problem identifiziert sowie die damit verbundenen menschenrechtlichen und arbeitsrechtlichen Risiken? Ist die Deutsche Bank mit diesen Unternehmen im Gespräch?
Antwort der Deutschen Bank:
Keine direkte Antwort der Deutschen Bank (siehe Antwort Frage 3).
Frage 5: Rechte Indigener Völker
Die Deutsche Bank erwartet bei der Finanzierung von Unternehmen, dass diese die freie, informierte und vorherige Zustimmung (FPIC) der indigenen Bevölkerung einholen. Und doch finden sich immer wieder Fälle, z.B. durch Tochterunternehmen von HeidelbergCement in Indonesien, wo dies nicht oder in nicht ausreichendem Maße passiert. Wie erklärt sich die Deutsche Bank, dass sie ungeachtet der eigenen Richtlinien solche Unternehmen weiter großzügig finanziert? Führt ein (wiederholter) Verstoß gegen die Finanzierungsrichtlinien der Deutschen Bank zu Konsequenzen für Unternehmen, die die Richtlinien der Banken missachtet haben? Und wenn ja, zu welchen?
Antwort der Deutschen Bank:
Keine direkte Antwort der Deutschen Bank (siehe Antwort Frage 3).
Frage 6: Menschenrechte
In den Menschenrechtsrichtlinien der Deutschen Bank gibt es zwar die Erwartung an Unternehmen, die sie finanziert, dass diese die freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) von indigenen Völkern einholen, dies gilt aber nicht für alle anderen betroffenen Gemeinden, einschließlich Gemeinden mit traditionellen Besitzrechten. Wie schließt die Deutsche Bank aus, dass von ihr finanzierte Unternehmen die Rechte lokaler, nicht-indigener Gemeinschaften nicht verletzen? Plant die Deutsche Bank ihre Richtlinien zu Menschenrechten zu stärken, um solche Schlupflöcher zu vermeiden?
Antwort der Deutschen Bank:
Die Deutsche Bank prüfe ihre Richtlinien regelmäßig und passe sie bei Bedarf an. Letzteres sei hier nicht der Fall. Als Teil der Sorgfaltspflicht erwarte die Deutsche Bank von ihren n, dass diese die Rechte der betroffen Bevölkerungen berücksichtigen würden, unabhängig davon ob diese indigen seien oder nicht.
Facing Finance sagt:
Aus den veröffentlichten Finanzierungsrichtlinien der Deutschen Bank geht nicht eindeutig hervor, dass Firmenkunden auch bei nicht-indigenen Gemeinschaften mit traditionellen Besitzrechten die freie, vorherige und informierte Zustimmung einholen müssen. Dieses Schlupfloch gilt es zu schließen. In einem weiteren Schritt muss das FPIC-Kriterium auch in der Vermögensverwaltung der Bank Anwendung finden.
Frage 7: Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette
Unternehmen sind oft Teil langer Lieferketten. Due Diligence ist daher von entscheidender Bedeutung, um die Einhaltung lokaler und nationaler Gesetze sowie internationaler Normen in der Lieferkette sicherzustellen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission sollen insbesondere Finanzinstitute verpflichtet werden, u.a. vor der Vergabe von Krediten eine Due Diligence hinsichtlich möglicher Arbeitsrechts- und Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden durchzuführen. Dennoch verfügt die Deutsche Bank bis heute über keine umfassenden öffentlichen Richtlinien, die sich mit den Lieferketten ihrer Firmenkunden befassen. Stehen die Entwicklung solcher Richtlinien und entsprechender Strategien auf der Agenda für das kommende Jahr? Wird es als Maßnahme oberster Priorität behandelt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort der Deutschen Bank:
Laut der Deutschen Bank falle sie als Finanzinstitut in den Geltungsbereich des Lieferkettengesetzes. Jedoch sei noch in der Klärung, was Finanzdienstleister im Rahmen der Sorgfaltspflichten genau leisten sollen. Gemäß den Erläuterungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 04.05.2022 würden Kreditinstitute nicht als Teil der Lieferkette angesehen; es sei denn eine Kunde sei gleichzeitig selbst als Zulieferer einzuordnen. Unabhängig davon, orientiere sich der Managementansatz für Umwelt und soziale Themen der Deutschen Bank seit Jahren an international anerkannten Standards wie z.B. den UN Leitsätzen für Wirtschaft und Menschenrechte oder den zehn Prinzipien des UN Global Compact. Je nach Transaktion beziehe man im Rahmen der eigenen Sorgfaltspflichten auch schon die Lieferkette der Kunden mit ein. In Bezug auf Lieferantenbeziehungen sei die Kreditwirtschaft im Gespräch mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Intern prüfe die Deutsche Bank, ob sich für sie neue Prüfprozesse für Lieferanten aus dem Gesetz ergebe. Die Deutsche Bank begrüße jedoch den Entwurf der EU-Richtlinie zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence). Zugleich wies die Bank darauf hin, dass die Richtlinie erst als Entwurf vorliege und sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens noch ändern könne. Es sei wichtig zu klären, was Finanzdienstleister im Rahmen der Sorgfaltspflichten genau leisten sollen. Man konzentriere sich gegenwärtig auf die Diskussion rund um die Rechtsentwicklung in den einschlägigen Branchenverbänden.
Facing Finance sagt:
Es ist wichtig, dass die Deutsche Bank sich als kreditgebendes Finanzinstitut als ein Bindeglied in der Lieferkette ihrer Firmenkunden begreift. Ohne die Finanzierung von Banken ist eine Aufrechterhaltung (globaler) Lieferketten schließlich kaum möglich. Unabhängig von der nationalen und europäischen Diskussion sollte sich dieser Umstand in den Richtlinien der Bank widerspiegeln.
Bild: Elliott Brown [CC BY 2.0] - flickr