DWS Hauptversammlung 2024: Unsere Fragen zu Plastik, Shareholder Engagement und Autokratische Staaten

05 Juni 2024

Die Hauptversammlung der Deutschen Bank Tochtergesellschaft DWS findet am 06.06.2024 stattfinden. Im Vorfeld wurden durch uns eine Reihe von Fragen eingereicht, die sich mit den Themen Engagement, also der Bemühung einer Finanzinstitution, Verhaltensänderungen bei ihrem Investitionsobjekt hinsichtlich ethischer, ökologischer und sozialer Aspekte zu bewirken, sowie zu Plastik und Investitionen in Autokratien. Im Folgenden präsentieren wir die von uns gestellten Fragen sowie die Antworten des Vermögensverwalters DWS.

 

Eingereichte Fragen an die DWS:

ENGAGEMENT

Frage

Im Februar 2024 hielt die DWS eine Rede auf der Hauptversammlung des Kupferkonzerns Aurubis, in der sie Aurubis für Nachhaltigkeitsdefizite kritisierte, insbesondere für die enorme Intransparenz in der Lieferkette und für mutmaßliche Menschenrechtsverletzungen bei Zulieferern. Diese Äußerung der DWS klang so, als könnte sie Teil eines Engagementprozesses sein. Betreibt die DWS derzeit einen Engagementprozess mit dem Portfoliounternehmen Aurubis? Wenn ja, was sind die konkreten Ziele und Anforderungen an Aurubis? Wenn nein, warum ist Aurubis nicht Teil der Engagement-Aktivitäten der DWS?

 

Antwort der DWS

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns grundsätzlich nicht zu Details einzelner Engagements äußern können. Die Auswahl der Unternehmen, mit denen die DWS einen Engagement-Prozess durchführt, richtet sich nach einer Vielzahl von Kriterien, u.a. nach der Höhe der jeweiligen Beteiligung.

 

Frage

Betreibt die DWS ihre Engagement-Aktivitäten überwiegend allein als Einzelinvestor oder gemeinsam mit Partnern?

 

Antwort der DWS

Die DWS betreibt ihre Engagement-Aktivitäten grundsätzlich allein.

Die Gründe liegen darin, dass rechtlich strenge Vorgaben bezogen auf das Zusammenwirken von Investoren gelten.

Eine trennscharfe Abgrenzung vom Collaborative Engagement einerseits und dem Acting in Concert andererseits, ist aus unserer Sicht bisher noch nicht rechtssicher formuliert. Wir setzen uns dafür ein, hier eine weitere Klärung zu erzielen.

 

Frage

Sind der DWS wissenschaftliche Studien bekannt, die zu dem Ergebnis kommen, dass Engagement-Aktivitäten besonders erfolgversprechend sind, wenn sie von verschiedenen Partnern gemeinsam und koordiniert durchgeführt werden? Studien siehe:

  • Tailor-to-Target: Configuring Collaborative Shareholder Engagements on Climate Change | Management Science (informs.org)
  • Emerging ESG-Driven Models of Shareholder Collaborative Engagement by Peter O. Mülbert, Alexander Sajnovits :: SSRN
  • Can Sustainable Investing Save the World? Reviewing the Mechanisms of Investor Impact by Julian F Kölbel, Florian Heeb, Falko Paetzold, Timo Busch :: SSRN

 

Antwort der DWS

Das Thema “Engagement” erfährt seit einigen Jahren auch von akademischer Seite ein vertieftes Interesse, welches wir intensiv verfolgen und auch unterstützen. Die von Ihnen genannten Studien sind uns bekannt. Allerdings gelten rechtlich strenge Vorgaben bezogen auf das Zusammenwirken von Investoren. Eine trennscharfe Abgrenzung vom Collaborative Engagement einerseits und dem Acting in Concert andererseits, ist aus unserer Sicht bisher noch nicht rechtssicher formuliert. Wir setzen uns dafür ein, hier eine weitere Klärung zu erzielen.

 

Frage

Wen sieht die DWS als Partner für Engagement-Aktivitäten bei Portfoliounternehmen? Andere institutionelle Anleger? NGOs, Umweltverbände und lokale Gemeinschaften? Verbände wie Shareholders for Change, ClimateAction100+, IIGCC oder Eurosif?

 

Antwort der DWS

Grundsätzlich wird die DWS bei Engagement-Aktivitäten mit Bezug auf einzelne Unternehmen weiterhin allein tätig sein.

Rechtlich gelten strenge Vorgaben bezogen auf das Zusammenwirken von Investoren.

Abhängig von den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen, könnten zukünftig aber auch weitere Kooperationen möglich sein. Bisher engagiert sich die DWS insbesondere zu industrierelevanten und übergreifenden Themen wie beispielsweise in ihren Industrieverbänden in Deutschland (BVI und DVFA), dem Vereinigten Königreich (The Investment Association), Luxembourg (Alfi) oder auf europäischer Ebene (EFAMA).

 

PLASTIK

Frage

Die DWS antwortete auf der Hauptversammlung 2023 auf unsere Frage, ob die DWS Anstrengungen unternehme, im Interesse der Aktionär*innen eine Anlagerichtlinie zum Thema Einwegplastik zu entwickeln, dass sie die Diskussion zum Thema Einwegplastik verfolge und bestrebt sei, ihren Investmentansatz regelmäßig und unter Berücksichtigung sich ändernder Regulierungen und Branchenstandards zu überprüfen – dazu gehört auch die regelmäßige Prüfung, ob eine Erweiterung bestehender oder die Einführung neuer Richtlinien notwendig ist. Inzwischen haben sich 160 Finanzinstitutionen zusammengeschlossen, um im Rahmen des UN-Plastikabkommens ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches Instrument zur Beendigung der Plastikverschmutzung zu schaffen, das unter anderem von der UNEP FI und den PRI entwickelt wurde. Wie steht die DWS vor diesem Hintergrund zu einer Plastikrichtlinie?

 

Wurden seit der vergangenen Hauptversammlungen Anstrengungen unternommen, im Interesse der Aktionär*innen eine Richtlinie zu den Risiken und Auswirkungen der Plastikindustrie zu entwickeln bzw. bestehende Sektorleitlinien zu ergänzen? Wenn nein, warum hat das Thema Einwegplastik trotz der damit verbundenen klimatischen, ökologischen und sozialen Belastungen immer noch keine Priorität für die DWS?

 

Antwort der DWS

Die Herstellung und anschließende Entsorgung von Plastik hat unbestritten umweltschädliche Auswirkungen. Um diese Auswirkungen einzudämmen, bedarf es einer Verringerung des Plastikeinsatzes, der Entwicklung von nachhaltigen Alternativen und zugleich einer Erhöhung der Recyclingquote.

Die DWS hat aktuell keine dedizierte Richtlinie für Plastik. Wir halten das Thema allerdings für wichtig und beschäftigen uns im Rahmen des Engagements weltweit mit Portfoliounternehmen verschiedener Branchen, bei denen Plastik eine wichtige Rolle spielt.

 

Frage

Aus welchen Gründen sind Sie immer noch in The Coca Cola Company investiert, obwohl Sie, wie Sie letztes Jahr auf der Hauptversammlung zugegeben haben, die Greenwashing-Vorwürfe gegen das Unternehmen kennen?

 

Antwort der DWS

Wir kennen die erhobenen Vorwürfe gegenüber The Coca-Cola Company aus der Presse. Es wurde unserer Kenntnis nach kein „Greenwashing“ durch Behörden festgestellt.

 

AUTOKRATISCHE STAATEN

Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung gibt es weltweit 70 autokratische Staaten. Die Zahl der Demokratien ist auf 67 gesunken. Der BTI Transformation Index der Bertelsmann Stiftung klassifiziert verschiedene Gruppen autokratischer Staaten anhand einer Werteskala (1-10), aufsteigend nach dem Grad der Repression und den Demokratiedefiziten des jeweiligen Staates. Die folgenden Länder werden als gemäßigte und harte Autokratien eingestuft:

  • Moderate Autokratien: Türkei 4,23, Nigeria 4,20, Vereinigte Arabische Emirate 4,10, Jordanien 4,03.
  • Harte Autokratien: Katar 3,95, Guatemala 3,90, Ruanda 3,78, Kasachstan 3,73, Usbekistan 3,70, Pakistan 3,65, Vietnam 3,63, Marokko 3,52, Russland 3,43, Ägypten 3,42, Bahrain 3,22, China 3,18, Venezuela 3,08, Oman 2,85, Saudi-Arabien 2,73.

 

Frage

Hält die DWS Staatsanleihen der zuvor genannten Länder?

 

Antwort der DWS

Ja, die DWS hält in dem von ihr verwalteten Vermögen Staatsanleihen der genannten Länder, oftmals jedoch nur mit geringen Beständen oder in passiven Produkten. Geltende Sanktionsregelungen, wie etwa bei Russland, halten wir vollumfänglich ein

 

Frage

Gibt es Richtlinien für Investitionen in autokratische Staaten bzw. sind autokratische Staaten Teil relevanter Richtlinien, z.B. zu Menschen- und Arbeitsrechten oder Klimathemen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Unter welchen Umständen werden Staaten aus dem Anlageuniversum der DWS ausgeschlossen? Spielen dabei Normverstöße eine Rolle, z.B. bei Verstößen gegen die SDGs (insbesondere die Ziele 12 bis 15 zu Konsum- und Produktionsmustern, Klimawandel und nachhaltiger Nutzung bzw. Erhalt von Land- und Wasserökosystemen sowie die Ziele 3 bis 5 zu Gesundheit, Bildung und Geschlechtergerechtigkeit), die ILO-Kernarbeitsnormen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen?

 

Antwort der DWS

In aktiv verwalteten DWS-Produkten, welche den “DWS Basic Exclusions”-Filter
implementieren, sind Investitionen in Staaten ausgeschlossen, welche durch die nicht-staatliche Organisation “Freedom House” als “nicht frei” eingestuft werden. Freedom House bewertet dabei den Zugang der Menschen zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten.

In aktiv verwalteten DWS-Produkten, welche den “DWS ESG Investment Standard”-Filter implementieren, werden Staaten, neben der Bewertung auf Basis von “Freedom House”, anhand weiterer ESG-Kriterien geprüft. Indikatoren für Umweltaspekte sind beispielsweise der Umgang mit dem Klimawandel, mit natürlichen Ressourcen, sowie die Anfälligkeit für
Katastrophen. Indikatoren für soziale Aspekte sind die Einstellung zu Kinderarbeit, Gleichberechtigung und vorherrschende soziale Bedingungen. Daneben wird ebenfalls das politische System bewertet.

 

Frage

Die Shareholders for Change berichten in ihrem Jahresbericht von erfolgreichen Engagements mit dem Staat Namibia. Konkret haben sie, geleitet durch die Bank für Kirche und Caritas, das Gespräch mit Minister*innen und Staatssekretär*innen aus Namibia zu bestimmten ESG-Themen gesucht und sie davon überzeugt, als 184. Staat der UN-Biowaffenkonvention beizutreten. Hat die DWS als Anleiheinvestor schon einmal ein Engagement mit einem Staat durchgeführt? Wenn ja, mit welchem und zu welchem Thema?

 

Antwort der DWS

Wir haben 2023 mit einem Engagement-Brief unsere Engagement-Aktivitäten mit staatlichen Akteuren zu ESG-Themen begonnen. Dies erfolgte mit einem Staat der Europäischen Union und als Themen standen Klimawandel, Umweltschutz, Biodiversität, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung im Fokus. Da wir bisher noch keine Antwort erhalten haben, wurde darüber noch nicht in unserem DWS Stewardship Report berichtet.

Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen Engagements, bei denen wir als Eigentümer auftreten, steht bei Engagements aus der Rolle eines Fremdkapitalgläubigers in erster Linie die erhöhte Transparenz im Vordergrund.