Neue Studie: Brechen Investmentfonds ihre eigenen Atomwaffenregeln?
Heute veröffentlichen wir eine Studie, die Widersprüche offenlegt zwischen den Anlagerichtlinien von relevanten internationalen Vermögensverwaltern und ihren tatsächlichen Investitionen in die Atomwaffenindustrie. Finanziert wurde die Studie von der Stiftung Kraft der Gewaltfreiheit und der Suttner-Stiftung.
Atomwaffen als „nachhaltige Investments“
Viele Finanzinstitute erhöhen derzeit ihre Investitionen in die Rüstungsindustrie. Dafür streichen einige ihre Atomwaffenausschlüsse, da unter den weltweit größten Rüstungskonzernen viele Atomwaffenhersteller sind. Immer häufiger investieren nicht nur „konventionelle“ Investmentfonds in Atomwaffen, sondern auch nachhaltig gelabelte Fonds mit Begriffen wie „ESG“ oder „Sustainable“ im Namen. Wer prüfen möchte, ob ein Fonds in Rüstung investiert, kann dies auf unserer unabhängigen Verbraucherplattform Faire Fonds tun.
Obwohl Fondsanbieter in ihren Richtlinien oft auf den Atomwaffensperrvertrag (NPT) verweisen, finden sich in ihren Fonds teilweise Unternehmen, die für Atomwaffenprogramme außerhalb des NPT produzieren.
Starke Unterschiede zwischen Vermögensverwaltern
Keiner der 15 untersuchten Vermögensverwalter schließt Atomwaffen generell aus. State Street ist derjenige, der in die größte Zahl an Atomwaffenunternehmen investiert – als einziger auch in die indischen Atomwaffenhersteller Premier Explosives und Walchandnagar Industries. Am anderen Ende des Spektrums stehen LBBW (Landesbank Baden-Württemberg) und MEAG (Münchner Rück, ERGO), die als einzige in keinen indischen Atomwaffenzulieferer investieren.
Luca Schiewe, Koordinator der Studie, sagt: „Insbesondere unter den deutschen Vermögensverwaltern zeigt sich eine deutliche Spaltung: DWS und Allianz investieren in die allermeisten Atomwaffenunternehmen, was auch Art.8 Fonds („Fonds mit ökologischen oder sozialen Merkmalen“) einschließt. Union Investment und Deka investieren in die Mehrheit der Atomwaffenunternehmen, schließen diese aber aus nachhaltig gelabelten Fonds aus. LBBW und MEAG hingegen investieren generell nur in eine Minderheit der analysierten Unternehmen.“
„Wir haben bei allen 15 untersuchten Vermögensverwaltern nachgefragt und mit einer Ausnahme von allen deutschen und europäischen Vermögensverwaltern Antwort erhalten. Alle US-Vermögensverwalter hingegen ignorierten unsere Fragen“, beklagt Frederike Potts, Geschäftsführerin von Facing Finance.
Anspruch vs. Wirklichkeit: Differenzen zwischen Richtlinien und Investitionen
Die Studie analysiert die Anlagerichtlinien für Atomwaffen und die tatsächlichen Investitionen der je 5 größten Vermögensverwalter aus USA, Europa, Deutschland. Dabei besteht die Schwierigkeit, dass verschiedene Datenanbieter zu unterschiedlichen Einschätzungen kommen zur genauen Involvierung mancher Atomwaffenzulieferer, insbesondere bei indischen Unternehmen.
Die Richtlinien erfassen häufig nicht alle Atomwaffenzulieferer, sondern lediglich Hersteller „essenzieller Komponenten“ oder „speziell für Atomwaffen entwickelter Komponenten“. Manche Vermögensverwalter zählen nur bestimmte Produkte zum Atomwaffengeschäft, z.B. nur Atomsprengköpfe, aber nicht Raketen, auf die diese Sprengköpfe gesetzt werden und nicht Flugzeuge oder U-Boote, von denen aus sie gestartet werden. Die Unterschiede zwischen den verwendeten Definitionen und Einschätzungen sind groß.
Laut ihrer eigenen Richtlinien müssen Union Investment Fonds und Amundi´s aktiv gemanagte Fonds Unternehmen ausschließen, die Atomwaffen für Nicht-NPT-Staaten produzieren. Trotzdem findet sich darin Larsen & Toubro, Produzent der Abschusssysteme indischer Dhanush-Atomraketen und Hauptzulieferer indischer Arihant-Atom-U-Boote.
Auch aktiv gemanagte Fonds von Allianz, UBS und JPMorgan verpflichten sich zum Ausschluss von Unternehmen in Nicht-NPT-Staaten. Dennoch investieren sie auch in Hindustan Aeronautics, das atomwaffentragfähige Jaguar und Su-30MKI Flugzeuge und essenzielle Teile (Triebwerke, Sprengkopfgehäuse) indischer Prithvi-Atomraketen herstellt.
Zudem schreiben die Richtlinien von Union Investment Fonds und BlackRock´s aktiv gemanagten ESG-Fonds vor, Unternehmen mit mehr als 5% Atomwaffenumsatz auszuschließen. Trotzdem halten diese Fonds teilweise Aktien von Unternehmen wie Honeywell (USA), die diesen Schwellenwert deutlich überschreiten.
Kein Vermögensverwalter berücksichtigt das Abrüstungsgebot des NPT
Der NPT besteht aus Weiterverbreitungsverbot (Artikel I, II) und Abrüstungsgebot (Artikel VI). Zehn der 15 Vermögensverwalter bekennen sich zum NPT, aber beschränken ihre Ausschlüsse auf das Weiterverbreitungsverbot. Keiner leitet aus dem Abrüstungsgebot Ausschlusskriterien ab. Dass NPT-Staaten (UK, US, FR, CN, RU) und manche ihrer Atomwaffenunternehmen das Abrüstungsgebot ignorieren, führt bei keinem Vermögensverwalter zu Ausschlüssen.
Zudem investieren die allermeisten Vermögensverwalter (Ausnahme: Union Investment), die sich zum NPT bekennen, in Unternehmen, die ihren Sitz in einem NPT-Staat haben, aber atomwaffentragfähige U-Boote und Flugzeuge nach Israel liefern, das den NPT nicht unterzeichnet hat. Dabei richten sie sich nach den Regierungen (US, DE), die diese Exporte genehmigen und offiziell als konventionelle Güter klassifizieren.
Die Studie kann hier heruntergeladen werden.
