Die Rechte von Frauen, Kindern, Geflüchteten, Migranten oder indigenen Gruppen werden besonders oft und schwer verletzt. In Zeiten der Globalisierung haben international agierende Unternehmen starken Einfluss auf das Leben von lokalen oder regionalen Gemeinschaften, können jedoch wegen unzureichender nationaler Gesetze oder enger Beziehungen zu den Regierungen häufig nicht von Betroffenen zur Rechenschaft gezogen werden. Obwohl internationales Recht sich auf die Verpflichtung von Staaten zur Achtung der Menschenrechte konzentriert, befreit dies Unternehmen nicht von ihrer Pflicht, eigenständig Verantwortung für Menschenrechtsverstöße zu übernehmen. Dies betrifft ebenfalls die Verletzung von Menschenrechten durch Geschäftspartner und Zulieferer.
Um eine Beteiligung an Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, sollten Banken daher klare Richtlinien verfolgen. Banken sollten keine Unternehmen, Staaten, Projekte oder Aktivitäten unterstützen, die Menschenrechtsverletzungen verursachen. Der Fair Finance Guide Deutschland ist deshalb der Ansicht, dass Banken eine klare Ausschlussliste festlegen sollten, die Kunden und Projekte enthält, mit denen keine Geschäfte erwünscht sind. Als Grundlage hierfür dienen internationale Normen und Standards.
Um Menschenrechte angemessen in die Geschäftspraxis einzubeziehen, sollten Ausschlusslisten folgende Kriterien beachten:
- Unternehmen nehmen besondere Rücksicht auf die Rechte von gefährdeten Gruppen (Frauen, Kinder, indigene Völker, Migranten, Menschen in Hochrisiko- und Konfliktgebieten).
- Unternehmen müssen internationales Völkerrecht respektieren und dürfen keine illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten (z.B. Krim, Palästina, Westsahara) ermöglichen.
- Unternehmen müssen Menschenrechtsverletzungen auch bei ihren Zulieferern ausschließen und entsprechende Mechanismen einrichten, um deren Einhaltung zu überwachen oder geeignete Maßnahmen bei Verstößen zu ergreifen.
- Konzerne müssen einen Beschwerdemechanismus einrichten, der für alle Interessengruppen offensteht, welche durch die Aktivitäten des Konzerns negativ beeinflusst werden.