Im April 2013 verabschiedete die UN-Vollversammlung den Vertrag über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty – ATT). Dies war ein großer Schritt hin zu einer stärkeren Kontrolle und Aufsicht über die Verbreitung von Waffen weltweit. Dieser Vertrag betrifft Banken und Finanzinstitute jedoch nicht. Deshalb sollten ihre Geschäfte mit Rüstungsproduzenten gewissen Mindestanforderungen unterliegen, um die Ausweitung von Waffengewalt zu verhindern. Angemessen ist ein genereller Verzicht von Investitionen in diesem Sektor. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund zu sehen, dass im Rüstungssektor Intransparenz, Korruptions- und Bestechungsfälle häufig sind.
Folgende Kriterien sollten für die Finanzbeziehungen von Banken zu Rüstungsfirmen ausschlaggebend sein:
- Ausschluss der Finanzierung kontroverser und geächteter Waffen. Dies umfasst Landminen, Streubomben, Brandwaffen, autonome Waffensysteme sowie ABC-Waffen (atomare, biologische und chemische Waffen).
- Ausschluss der Beteiligung an Waffenhandel, der zu schweren Verletzungen der Menschenrechte oder des humanitären Völkerrechts beiträgt.
- Ausschluss der Beteiligung an Waffenhandel mit korrupten Regierungen, gescheiterten Staaten, Staaten unter internationalem Waffenembargo oder Staaten, die einen unverhältnismäßig hohen Teil ihres Haushalts für Rüstung ausgeben.